03.02.2012
Verfahren zum "Maskenmörder" neu terminiert
Das Verfahren um die nachträgliche Sicherungsverwahrung des so genannten Maskenmörders ist vom Augsburger Landgericht neu terminiert worden. Ab dem 24. Februar wird der Prozess aufgenommen. Wie berichtet hatte der damals 19-Jährige gestanden, die damals 12-jährige Vanessa am Rosenmontag 2002 in deren Elternhaus in Gersthofen mit 21 Messerstichen im Schlaf getötet zu haben.
Michael W. hatte zum Tatzeitpunkt eine Totenmaske getragen, wodurch er den Namen „Maskenmörder“ erhielt. Der Mörder soll nach Absitzen seiner Jugendstrafe Mitte des Monats nicht auf freien Fuß kommen. Er soll nachträglich in die Sicherungsverwahrung.

